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In Finanzgerichtsverfahren ist die Akteneinsicht essentiell, um einen fairen Prozess zu gewährleisten. Normalerweise müssen die Prozessvertreter dafür ins Gericht kommen, was zu Pandemiezeiten jedoch nicht umsetzbar ist. Ausnahmsweise kann das Gericht in dieser Situation die Aktenversendung in die Kanzlei erlauben.