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Das Bundeskabinett hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz auf den Weg gebracht. Durch die Krankenhausreform soll statt der bisherigen Finanzierung über Fallpauschalen vor allem das Vorhalten von Leistungsangeboten vergütet werden. Die Reform soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.