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Der Bundestag hat das “Fondsstandortgesetz” (FOG) verabschiedet. Für Immobilienfondsverwalter ist das eine gute Nachricht – einerseits: Konzeption und Management werden entbürokratisiert, die Produktpalette erweitert. Andererseits habe der Gesetzgeber Chancen verpasst, sagt die Immobilienwirtschaft.