Der Bundestag hat das „Fondsstandortgesetz“ (FOG) verabschiedet. Für Immobilienfondsverwalter ist das eine gute Nachricht – einerseits: Konzeption und Management werden entbürokratisiert, die Produktpalette erweitert. Andererseits habe der Gesetzgeber Chancen verpasst, sagt die Immobilienwirtschaft.