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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zuletzt am 18.3.2021 beschlossen, welche Ausnahmeregelungen für ärztlich verordnete Leistungen, für Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements sowie für Fahrten im Krankentransportwagen (KTW) ab dem 1.4.2021 aufgrund der COVID-19-Epidemie gelten.