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Zum 11.9. tritt die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft und sie soll insbesondere das Impfen forcieren. Dazu müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten ermöglichen, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen, Betriebsärzte beim Impfen unterstützen und über die Krankheit informieren. Eine allgemeine Auskunftspflicht zum Impfstatus gibt es nicht.