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Schwangere und stillende Frauen gehören zu den besonders schutzbedürftigen Beschäftigtengruppen, der Schutz bezieht sich insbesondere auch auf Ungeborene und Säuglinge. Der Arbeitgeber muss deshalb für jede Tätigkeit eine Gefährdungbeurteilung Mutterschutz sowohl für Schwangere als auch für Stillende durchführen und festlegen, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob Frauen im Unternehmen beschäftigt werden.