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Im Rahmen von der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sollte auch das Thema Gewaltprävention behandelt werden. Das gilt insbesondere für das Gastgewerbe, in dem die Beschäftigten oft mit alkoholisierten Gästen, Aggressionen und sexueller Belästigung zu tun haben. Genau für diese Branche hat die Berufsgenossenschaf Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ihr „Aachener Modell“ entwickelt.