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Kürzlich entschied das Arbeitsgericht Oldenburg, dass ein Arbeitgeber die Corona-Prämie trotz einer Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag nicht zurückfordern durfte. Wenn Arbeitgeber sich für den Fall absichern wollen, dass ein Mitarbeitender kurz nach Erhalt einer Vergünstigung das Unternehmen verlässt, gilt es einiges zu beachten.