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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ermöglicht gesetzlich Versicherten künftig die Verwendung der Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) zur Abklärung einer chronischen koronaren Herzkrankheit. Die nicht-invasive Methode visualisiert die Herzkranzarterien, um Verengungen zu identifizieren.