Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
In einem ungewöhnlichen Urteil hat das AG Kitzingen einen Benediktinerpater, der einem Flüchtling aus Gaza Kirchenasyl gewährte, von dem Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in der Bundesrepublik freigesprochen.