Ladung heißt nicht immer, dass der oder die Angeschriebene auch tatsächlich vor Gericht erscheinen muss. Wer allerdings als Partei eine Präsenzpflicht hat, weil sein persönliches Erscheinen angeordnet wurde, braucht starke Argumente oder zumindest einen Vertreter, um das Fernbleiben ohne Nachteile zu überstehen.
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