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Der Bundesrat hat am 8.10.2021 zugestimmt, die Regelsätze für Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzupassen. Nach einem aktuellen Rechtsgutachten ist die geringfügige Erhöhung angesichts der absehbaren Kaufkraftminderung verfassungswidrig.