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Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) können relevant für die Sozialversicherung sein. Für die Entgeltabrechnung ist es deshalb wichtig zu wissen, wann SFN-Zuschläge Arbeitsentgelt darstellen. In diesem Fall gilt nicht bedingungslos der Grundsatz: die Sozialversicherung folgt der Lohnsteuer.