Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Die Daten aus den Krebsregistern der Länder sollen mit einem neuen Gesetz zusammengeführt werden und damit noch nützlicher für die Behandlung von Patienten werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett am 10.2.2021 beschlossen.