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Änderungen im SGB IV machen es möglich, dass Honorar-Lehrkräfte bis Ende 2026 unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin selbstständig tätig sein können. Bis dahin sollen rechtssichere Beschäftigungsmodelle entwickelt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022, das die Sozialversicherungspflicht für solche Tätigkeiten festlegt.