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Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2021 das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen. Dieses sieht vor, die Wahl von Betriebsräten zu vereinfachen und die Rechte des Betriebsrats bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und bei mobiler Arbeit zu stärken.