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Das sogenannte Steuerfortentwicklungsgesetz sieht insbesondere Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer ab 2025/2026 vor. Von besonderer Bedeutung für den Lohnsteuerabzug ist aber auch die mittelfristig geplante Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V. Lesen Sie mehr zu den geplanten Änderungen.