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Rentner und Rentnerinnen dürfen sich grundsätzlich dazu entscheiden, nur einen Teil ihrer Rente auszahlen zu lassen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich passend dazu mit der Frage befasst, ob Rentner durch die nur vorübergehende Wahl einer Teilrente von der privaten Krankenversicherung dauerhaft in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.