Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte zu entscheiden, wie der Unfall eines Mitarbeiters innerhalb der eigenen vier Wänden auf dem Weg von den Wohnräumen in sein Arbeitszimmer zu werten ist.
Beiträge
- News
- Mandaten-Info
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation







