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Ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte zu entscheiden, wie der Unfall eines Mitarbeiters innerhalb der eigenen vier Wänden auf dem Weg von den Wohnräumen in sein Arbeitszimmer zu werten ist.