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Wer sich auf dem direkten Weg zur Arbeit verletzt, steht unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung. Weil eine Frau kontrollieren wollte, ob sie ihr Auto auf dem Firmenparkplatz abgeschlossen hatte und deshalb zwei Meter in Richtung des Wagens ging, wollte die Berufsgenossenschaft für den Sturz, den sie dabei erlitt, nicht zahlen.