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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hatte darüber zu entscheiden, ob der Ehefrau nach dem tödlichen Motorradunfall ihres Mannes ein Anspruch auf Sterbegeld und Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusteht. Im Kern ging es um die Frage, ob sich der Unfall auf einem versicherten Arbeitsweg ereignet hatte, da sich das Ehepaar auf dem Heimweg aus dem Urlaub befand.