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Schlägt ein Betreuter seinem ehrenamtlichen Betreuer eine Vase auf den Kopf, kann dies ein Arbeitsunfall sein, auch bei Verwandtschaft und in der gemeinsamen Wohnung. Voraussetzung ist, dass der Angriff im Zusammenhang mit der Betreuertätigkeit steht. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt bejahte dies in einem Fall, bei dem der Vater wegen eines Tobsuchtsanfalls seines Sohnes den Notarzt rief und danach angegriffen wurde.
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