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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Sturz einer Reha-Patientin auf dem Heimweg von einer Nachsorgemaßnahme keinen Arbeitsunfall darstellt. Die Klägerin hatte ambulante Leistungen zur „intensivierten Rehabilitationsnachsorge“ (IRENA) nach einer stationären Reha in Anspruch genommen.