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Ein Unfall auf dem Weg zur Tankstelle, um Benzin für die direkte Weiterfahrt zur Arbeit zu tanken, gilt nicht als Arbeitsunfall. Dies gilt auch dann, wenn erst bei Fahrtantritt bemerkt wird, dass ein Familienangehöriger den Tank geleert hat. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.