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Die Lärm- und Vibrationsschutz-Arbeitsschutzverordnung fordert, dass Unternehmen ihre Beschäftigten vor zu starken Vibrationen durch elektrische Arbeitsmittel wie Bohrhämmer oder Kettensägen schützen. Um die Vibrationen präzise zu erfassen, müssen Betriebe für jeden betroffenen Mitarbeiter ein sogenanntes „Vibrationskonto“ führen. Was genau bedeutet das und wie werden die Werte dafür ermittelt?