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Der GKV-Spitzenverband erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis (HMV). In diesem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasste Hilfsmittel aufgeführt. Um die 36.200 Produkte umfasst das Verzeichnis.