Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass Arbeitgeber einzelne Beschäftigte oder Beschäftigungsgruppen nicht willkürlich schlechter behandeln dürfen als andere. Fehler werden hier schnell gemacht – das zeigt auch eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Was Arbeitgeber beim allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten müssen.
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