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Das Hessische Landessozialgericht entschied, dass Zuwendungen wie das Einwohner-Energie-Geld nicht als Einkommen bei der Grundsicherung angerechnet werden dürfen. Diese Entscheidung schützt Leistungsberechtigte davor, durch solche Zuwendungen ihre Ansprüche auf Sozialleistungen zu verlieren.