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Wenn Teile eines Grundstücks vom Nachbarn überbaut wurden oder werden, stellt sich die Frage: Muss das geduldet werden bzw. welche Ansprüche bestehen gegenüber dem Grenzverletzer? Umgekehrt: Was blüht einem Haus oder Schuppen, wenn es ein Stück weit auf Nachbars Scholle ragt? Wann muss das Gebäude abgerissen werden?