Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mussten mehrere Kommunen in Deutschland neue Satzungen zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer erlassen. Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass viele der Regelungen „denselben Denkfehler“ enthalten wie die alten. Damit wären auch sie klageanfällig.
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