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Das Homeoffice ist dadurch geprägt, dass es sich in räumlicher Hinsicht den Einflussmöglichkeiten des Arbeitgebers weitgehend entzieht. Dennoch bedingen die arbeitgeberseitigen Fürsorgeverpflichtungen und auch die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften, dass der Arbeitgeber auch im Homeoffice zahlreiche Schutzverpflichtungen hat. Fraglich bleibt, ob der Arbeitgeber die Wohnräume des Beschäftigten zum Zwecke des Arbeitsschutzes überhaupt betreten darf.