Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das den Schutz von Mitarbeitern regelt, die Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße melden, die in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, ist am 2.7.2024 ein Jahr alt geworden. Ein guter Zeitpunkt, um auf die Erfahrungen des ersten Jahres zurückzublicken.
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