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Es wird immer öfter immer heißer, aber am Arbeitsplatz bestehen selbst bei tropischem Klima kaum Rechte auf eine Auszeit. Allerdings gelten Fürsorgepflichten des Arbeitgebers: Er muss auf heißes Wetter reagieren, das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzrecht, der Arbeitsstättenverordnung und der Fürsorgepflicht. Besondere Pflichten bestehen gegenüber Schwangeren und älteren Mitarbeitern und bei Arbeit unter freiem Himmel.
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Wie sollte der Bildschirmarbeitsplatz beleuchtet sein?
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
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