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Herrschen an einem Arbeitsplatz mindestens 35 Grad, so bezeichnet man die dort verübte Tätigkeit als Hitzearbeit. Die DGUV-Empfehlung „Hitzearbeiten“ erläutert, wie eine arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt werden kann, um durch Hitze entstehende Belastungen und Erkrankungen der Beschäftigten zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.