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Gerichtsvollzieher sollen bei der Ausführung ihrer Vollstreckungshandlungen vor Gewalt besser geschützt werden. Die Voraussetzungen zur Einholung von Drittauskünften werden erleichtert. Die Pfändungsfreigrenzen bei der Zwangsvollstreckung werden erhöht und der Pfändungsschutz wird erweitert. Diese Regelungen sieht ein neues Gesetz vor: