Wer einmalig mit 1,1 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird und keine Ausfallerscheinungen zeigt, kann dazu verpflichtet werden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (Idiotentest) erstellen zu lassen, bevor der Führerschein wieder erteilt wird. Die in der Fahrerlaubnisverordnung genannte Grenze von 1,6 Promille muss dazu nicht gerissen werden.
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