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Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes am 22. April 2021 ist eine Klarstellung erfolgt, dass Arbeitgeber mobile Arbeit anzubieten und Arbeitnehmer das Angebot anzunehmen haben, soweit keine Gründe entgegenstehen. Unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller zeigt, dass zwei kleine Sätze viele Fragen aufwerfen können.