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Die TRBA 130 regelt den Arbeitsschutz von Einsatzkräften wie Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten, die sich bei biologischen Gefahrenlagen dafür einsetzen, die Verbreitung von Gefahrstoffen und die Infizierung der Bevölkerung zu verhindern. Durch Maßnahmen wie Desinfektion und Dekontamination wird sowohl der Schutz der Einsatzkräfte als auch die Minimierung des Infektionsrisikos für die Bevölkerung gewährleistet. Die im Juli 2023 überarbeitete Fassung verbindet den Arbeitsschutz und die öffentliche Sicherheit auf einzigartige Weise.