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Die Datenschutz-Grundverordnung sieht einen Auskunftsanspruch vor, der den Arbeitnehmer berechtigt, Kopien aller personenbezogenen Daten anzufordern, die Gegenstand einer Datenverarbeitung beim Arbeitgeber sind. Über Umfang und Inhalt dieses Anspruchs gibt es immer wieder Streit. Am 27. April 2021 hatte das Bundesarbeitsgericht erstmals über einen solchen Fall zu entscheiden. Was die Entscheidung bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Dr. Philipp Byers im Interview.