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Bei Personengesellschaften – also v. a. OHG, KG sowie als Grundform die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) – sind einige Besonderheiten bei der handelsrechtlichen Rechnungslegung zu beachten. So etwa bei Forderungen und Verbindlichkeiten, bei der Darstellung des Eigenkapitals und bei Kapitalanteilen der Komplementärgesellschaft, der Kommanditisten und der persönlich haftenden Gesellschafter. Außerdem gibt es Besonderheiten bei der Gewinn- und Verlustrechnung und bei sog. Kleinstkapitalgesellschaften.