Der im Juni 2020 vorgelegte Gesetzesentwurf zur Einführung einer GmbH im Verantwortungseigentum soll eine Rechtsform für Unternehmen schaffen, die nicht zum wirtschaftlichen Nutzen der Eigentümer geführt werden. Erreicht werden soll dies durch Vermögensbindung (Asset Lock) und Beschränkung des Gesellschafterkreises (Shareholder Lock). Nach breiter Diskussion wurde im Februar ein überarbeiteter Entwurf vorgelegt.
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