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Wer z. B. im Kleingewerbe eine Einnahmen-Überschussrechnung macht, ist nicht verpflichtet ein Kassenbuch zu führen, sollte aber einiges beachten. Hier sind alle Besonderheiten zusammengestellt, die Einnahmen-Überschussrechner bei der ordnungsgemäßen Kassenführung beachten müssen.