Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Behörden sind maßgeblich auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Würde aber die Anonymität beim Erstatten einer Anzeige nicht gewahrt, würde häufig davon absehen. Daher werden die personenbezogene Daten von Hinweisgebern nur in sehr wenigen Ausnahmefällen gegenüber den Angezeigten preiszugeben. Das gilt auch für Hundehalter