Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Der BGH hat die Erhebung eines Entgelts für die Zahlung ihrer Kunden mittels Sofortüberweisung oder PayPal für zulässig erklärt, wenn das Entgelt nicht direkt für die Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte gefordert wird.