Die SARS-CoV-2-Pandemie ist gefährlich, aber das Kindeswohl wichtiger, wenn es um die Umgangsberechtigung des Elternteils geht, das nicht mit dem Kind zusammenlebt. Eine Impfpflicht kann ihm in keinem Fall auferlegt werden, eine Testpflicht nur dann, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt.
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