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Die Bundesregierung beginnt mit der Umsetzung der KI-Verordnung (KI-VO): Die nationale KI-Aufsicht geht an die Bundesnetzagentur und nicht – wie erwartet und von den Datenschutzbehörden selbst gefordert – an die Datenschutzbehörden. Die Zuständigkeiten für die KI-Marktaufsicht werden also nicht bei den Datenschutzbehörden gebündelt. Gleichwohl werden die Datenschutzbehörden – wenn auch an untergeordneter Stelle – beteiligt.