Die Bundesregierung beginnt mit der Umsetzung der KI-Verordnung (KI-VO): Die nationale KI-Aufsicht geht an die Bundesnetzagentur und nicht – wie erwartet und von den Datenschutzbehörden selbst gefordert – an die Datenschutzbehörden. Die Zuständigkeiten für die KI-Marktaufsicht werden also nicht bei den Datenschutzbehörden gebündelt. Gleichwohl werden die Datenschutzbehörden – wenn auch an untergeordneter Stelle – beteiligt.
Beiträge
- News
- Mandaten-Info
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation







