Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Ein leiblicher Vater kann Anspruch auf Umgang mit seinem Kind und Auskünfte über sein Leben haben, selbst wenn die Mutter es gemeinsam mit dem rechtlichen Vater großzieht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er ernsthaftes Interesse an dem Kind zeigt und der Umgang dem Kindeswohl dient.