Solange das Arbeitsverhältnis besteht, gilt ein vertragliches Wettbewerbsverbot. Wollen Arbeitgeber sichergehen, dass Arbeitnehmende ihnen auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses keine Konkurrenz machen, müssen sie vorsorgen. Eine Konkurrenzklausel ist dabei nur eine der Möglichkeiten.
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