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Gemäß einem Urteil des BSG vom 30.11.2023 muss eine gesetzliche Krankenkasse auch dann Krankengeld an den Versicherten zahlen, wenn die Krankmeldung verspätet eingereicht wird. Seit 2021 sind ausschließlich Vertragsarztpraxen verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit den Krankenkassen zu melden.