Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Die Krankenkasse eines Mannes mit Schwerbehinderung muss vorläufig weitere Immunglobulin-Therapiezyklen finanzieren. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied zugunsten des Patienten, da die Behandlung positive Effekte zeigte, obwohl keine gesicherte Therapie für CFS existiert.